Gesund & Sozial Magazin

Gesund & Sozial

Zeitschrift der ÖGB/ARGE-
Fachgruppenvereinigung
für Gesundheits- und
Sozialberufe

1. Ausbildungsreform

In den Sanitätshilfsdiensten

In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu gewährleisten müssen Tätigkeiten durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen, hat die ÖGB-FGV ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige Ausbildung entsprechend angepasst.

Novellierung der MTF – Ausbildung

Der Beruf der med.-techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt. Durch die dreispartige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die Einsatzgebiete der med.-techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im ambulanten, sowie im Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med.-techn. Fachkräfte entsprechen nicht der geübten Praxis. Insbesondere sind Kompetenz und Zuständigkeit neu zu regeln.

Gesundheitsberufe mit Fachhochschulausbildung

Bei der Umstellung auf eine Fachhochschulausbildung ist größte Obacht, bei der Übernahme das bereits bestehende Ausbildungspersonals zu geben. Gleichzeitig muss es ein Anliegen sein dem bereits tätigen Personal die Angst zunehmen, dass sie durch ihre Ausbildung zweite Wahl wären. Grosses Augenmerk muss auf die langfristige Entwicklung gelegt werden. Übergangsbestimmungen für Personen die in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ausgebildet wurden sind ehesten auszuarbeiten.

Verpflichtende Sonderausbildungen in der Geriatrie und den unteren Führungsebenen


Durch die fachlichen Entwicklungen in der Pflege betagter Menschen können die notwendigen speziellen Kenntnisse in der Grundausbildung  zur Dipl. Gesundheits- u. Krankenschwester/Pfleger nicht in dem erforderlichen Umfang vermittelt werden.

Daher ist es unumgänglich notwendig in Zukunft eine Sonderausbildung anzubieten.

Auch wenn in manchen Bundesländern Weiterbildungskurse in geriatrischer Pflege angeboten werden, stellt doch eine verpflichtende Sonderausbildung bundesweit eine qualitätssichernde Maßnahme dar.

Um den steigenden Anforderungen gerecht werden zu können und gleichzeitig bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit die Qualität zu sichern, aber auch die eigene Arbeitszufriedenheit zu erhöhen, ist es für die Ausübung der Lehr- und Führungsaufgaben von Bedeutung, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen.

Zahnärztliche AssistentInnen

Hier ist eine Entwicklung zur Hilfskraft ohne entsprechender Ausbildung zu beobachten. Es muss weiter primäres Ziel sein diesen Beruf in die Riege der Gesundheitsberufe aufzunehmen.


2. Gesetze

Einbindung der Gesundheitsberufe auf Trägerebene, sowie in Bundes- und Landesgesundheitsbehörden

Die Weiterentwicklung in den Gesundheitsberufen, die Spezialisierungen und das Ansteigen der Altenbetreuung, machen die kompetente Mitsprache von fachkundigen Personen aus den Gesundheitsberufen auf allen Ebenen der Entscheidungsträger notwendig. Das Basiswissen im erlernten Beruf und die erworbenen Erfahrungen darin befähigen dazu, weitere Entwicklungen im Gesundheitswesen zu initiieren und weiterzutragen. Es ist vermessen, wenn fremde Berufsgruppen über den Kopf und das Wissen der Sachkompetenten hinweg Entscheidungen treffen, für die sie nicht ausgebildet sind.

Im Sinne der Betroffenen (Patienten und Pflegepersonen) sind daher Gutachten im Sinne des ASVG oder des Bundespflegegeldgesetzes über die Pflegebedürftigkeit, sowie weitreichende Personalplanungen hinsichtlich des quantitativen und qualitativen Einsatzes aus fachlichen und auch ökonomischen Gründen ohne die Mitsprache der gehobenen Gesundheits- und Krankenpflege nicht sinnvoll. Was in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern langjährige Praxis und selbstverständliche Abwicklung ist, könnte auch von einem Lande wie Österreich genutzt werden.

Die Übernahme von Verantwortung nach außen entspricht der getragenen Verantwortung dieser Berufsgruppen, seit es Krankenpflege gibt. Auch die Qualitätskontrolle für den Gesundheitsbereich kann nur selbst gesteuert und verantwortet werden.

Ebenso sind die vielfältigen Aufgaben der Gesundheitsprophylaxe in Zusammenarbeit wahrzunehmen.

Novellierungen

§  MTF/SHD – Gesetz

Die derzeit im SHD Gesetz erfassten Berufsgruppen sind im Laufe der vielen Jahre vom einfachen Hilfsdienst zu echten Spezialisten in ihren Einsatzgebieten geworden. Im Sinne von Qualitätssicherung und optimaler Patientenversorgung, aber auch zur Sicherheit für die betroffenen KollegenInnen in diesen Berufen, ist aber einerseits eine bessere theoretische, aber auch fundierte praktische Ausbildung genauso notwendig, wie ein modernes Gesetz, das diesen Kollegen als Basis für ihre Arbeit dient. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass es eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen diesen Berufsgruppen gibt, um den betroffenen Kollegen ein Wechseln in eine andere Gruppe dieses Berufszweiges zu ermöglichen. Das Ausbildungsniveau dieser Berufsgruppen sollte über jenes der Pflegehelfer angehoben werden, die Berufsgruppen als solche zwischen den Pflegehelfern und dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege angesiedelt sein.

§  GuKG

§  Med. Masseur und Heilmasseur

§  ZahnarztassistentIn


Förderung und Anerkennung der freiberuflichen Berufsausübung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und für den gehobenen med. techn. Dienst

Im ASVG müssen die notwendigen Bestimmungen zur Verrechnung der freiberuflichen Tätigkeiten für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit den Krankenkassen auf Basis eines Verordnungsscheines verankert werden.

Ebenso muss für den Bereich des Med. techn. Dienstes die Möglichkeit deren Leistungen der Verrechnung über Verordnungsschein entsprechend ausgeweitet werden.

Die Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit der gehobenen Dienste im Rahmen einer vertraglichen Verrechnungsmöglichkeit mit den Sozialversicherungsträgern bietet nicht nur ein gutes arbeitsmarktpolitisches Steuerungsinstrument, sondern vor allem ein hohes Sparpotential und eine Verbesserung im Bereich der Hauskrankenpflege und Therapie. Viele Leistungen sind mit dieser Maßnahme aus dem Akutbereich auslagerbar.


3. Arbeitnehmerschutz und soziale Komponenten

Aufnahme von Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates in die Liste der Berufskrankheiten
In verschiedenen Umfragen in den Gesundheitsberufen geben 70-90% der befragten Beschwerden im Wirbelsäulenbereich an.
Besonders dort wo technische Hilfsmittel nicht eingesetzt werden können. Die Anerkennung der Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates von Gesundheitsberufen ist eine dringende sozialpolitische Forderung im Sinne der Betroffenen.

Berufschutz für die Pflegehilfe, Altenhilfe, Sozialfachbetreuer und den Sanitätshilfsdiensten
Alle Sparten der angeführten Berufsgruppen haben eine derart spezialisierte Tätigkeit auszuüben, dass von „angelernt sein“ keine Rede sein kann.
Aufgrund der gesundheitlichen Gefahren, denen diese Mitarbeiter ausgesetzt sind, ist es sozialpolitisch sehr bedenklich und ungerecht ihnen keinen Berufschutz zuzuerkennen.

Nachtschwerarbeitergesetz (NSCHG) Ausweitung des Anwendungsgebietes
Arbeitsmedizinische Untersuchungen haben die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Nachtarbeit bestätigt.
Derzeit sind nicht alle Gesundheitsberufe, die Nachtarbeit tätigen im NSCH erfasst.
Dieses Ungleichgewicht muss beseitigt werden.
Die Fachgruppenvereinigung fordert daher die Aufnahme aller Gesundheitsberufe in das Nachtschwerarbeitergesetz.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen
Es ist wissenschaftlich belegt wie wichtig und effizient gesundheitsfördernde Maßnehmen für die Arbeitnehmer sind. Darauf muss in Zukunft vermehrt Augenmerk gelegt werden.

Es wird daher gefordert:

Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind auch im Rahmen der Qualitätssicherung keine unbedeutende Größe.
Rechtsanspruch von gesundheitsfördernden Maßnahmen in allen hiefür relevanten Gesetzen.

Schwerarbeiter in den Gesundheitsberufen

In der derzeitigen Pensionsregelung zum Thema Schwerarbeit  ist für viele Berufe unbefriedigend, da spezielle Belastungen, die sehr wohl auf die Dauer der Berufstätigkeit einen Einfluss haben nicht bei allen Berücksichtigung finden.

Im besonderen sei hier die „emotionale Schwerarbeit“ erwähnt, die alle Gesundheitsberufe in gleichem Ausmaß betrifft.

Die speziellen Belastungen liegen vor allem an den psychischen Anforderungen.  Im Zuge ihrer Tätigkeit sind sie mit den Problemen und dem Leid der Rat- und Hilfesuchenden befasst und werden dadurch selbst oftmals überfordert.

Sie alle stoßen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig an die Grenzen ihrer emotionalen Belastbarkeit, da sie auch nur im begrenzten Ausmaß die Probleme der Betroffenen beseitigen können.

Umsetzung des AschG – Ausbildung des Fachpersonals

Neben dem Betriebsarzt ist ausschließlich als „Arbeitsmedizinische AssistenInnen“ Fachpersonal aus den Gesundheitsberufen  (Dipl. Ges.- und Krankenpflege, MTF und MTD) auszubilden.Gesetzliche Bestimmungen hiefür sind zu erlassen.

Verbindliche Personalstandards und Personalermittlungsmethoden


Auf Grund des neuen Spitalfinanzierungsmodells LKF (höherer Arbeitsaufwand durch mehr Aufnahmen und kürzere Verweildauer) und um adäquate medizinisch-pflegerische Betreuung und Behandlung der Patienten, sowie auch die Gesundheit und das soziale Umfeld des Krankenpflegepersonals zu sichern, ist ein einheitliches und zeitgemäßes Personalbedarfsmodell notwendig.

Die Anwendung dieses Berechnungsmodells müsste im Rahmen eines Grundsatzgesetzes in ganz Österreich verpflichtend sein.

 
Einführung einer selbstverantworteten Diensteinteilung – Freie

Diensteinteilung – um die unattraktive Arbeitszeit zu mildern

Die Arbeitszeiten in der Pflege werden durchgehend als Problem gesehen. Sei dies nun, dass sie junge Menschen abschrecken einen Pflegeberuf zu ergreifen, oder in bezug auf die gesundheitliche Belastung sowie die daraus resultierende hohe Fluktuation. Der Ansatzpunkt liegt in individuellen, lokalen und selbstverantworteten Diensteinteilungen, in denen auch die Interessen von Minderheiten (z.B. ältere ArbeitnehmerInnen) durch eine starke Führung ausreichend geschützt werden. Steigt die Zufriedenheit mit den Arbeitszeiten, wirkt sich das positiv auf die Verweildauer im Beruf aus.

In bezug auf Arbeitszeitregelungen sind mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Einerseits soll die Arbeitszeit so gestaltet sein, dass sie eine regelmäßige physische Regeneration und Freizeitgestaltung ermöglicht. Andererseits sind wesentliche psychosoziale Faktoren wie Familienbetreuungspflichten zu berücksichtigen. Arbeitszeiten sollen flexibel darauf Rücksicht nehmen, die Flexibilität darf aber nicht zu lasten der Pflegekräfte gehen. Ein Stationsteam z.B. könnte eigenständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben den Dienstplan erstellen, der aufgrund der gegenseitigen Verbindlichkeit auch weniger anfällig für kurzfristige Veränderungen sein wird – wobei Risiken wie massive Konflikte innerhalb des Teams, Qualitätsprobleme, Effizienz zu managen sind.


Verminderung der berufsfremden Tätigkeiten

Kritisch gesehen wird sowohl der hohe Anteil berufsfremder Tätigkeiten (speziell hauswirtschaftliche Tätigkeiten), der von den qualifizierten Pflegekräften geleistet wird um die Bedürfnisse der Patienten zu befriedigen, wenn die eigentlich zuständigen Hilfsdienste oder ExpertInnen nicht erreichbar sind. Ähnliches gilt für den bürokratischen Aufwand - hier wird im speziellen allerdings auch die von den Pflegeeliten selbst forcierte Pflegedokumentation und –planung angesprochen.

Vielfach wird die Schreibtischarbeit, weil patientenfern entgegen den Ursprungsintentionen der Berufswahl erlebt. Kritisiert daran wird auch, dass bei ohnehin zu wenig Personal, das vorhandene wenigstens direkt mit den Patienten arbeiten sollte. Zum Teil wird der bürokratische Aufwand auch unter einem Kontrollaspekt gesehen, der den persönlichen Gestaltungsspielraum einschränkt.

Unter den Belastungsfaktoren wird die Durchführung berufsfremder Tätigkeiten beschrieben. In bezug auf z.B. Reinigungsarbeiten, die in Zeiten, wo die Reinigungsfirmen nicht präsent sind, und das heißt vor allem im Nachtdienst von Pflegekräften durchgeführt werden, kann die Lösung nur in einer Ausweitung bzw. Verlagerung der Anwesenheitszeiten von Reinigungskräften auf rund um die Uhr liegen. Weiters ist organisatorisch darauf zu achten, dass Hilfspersonal und ExpertInnen möglichst effizient eingesetzt werden. Für delegierbare schriftliche und administrative Aufgaben ist der Einsatz von StationssekretärInnen sinnvoll.
 

Förderung des zweiten Bildungsweges


Motivation durch Mitarbeiterorientierung

Genereller Ansatzpunkt zur Verbesserung der Situation in der Pflege ist eine Verbesserung der konkreten Arbeitssituation des Pflegepersonals und hier geht es vornehmlich darum, wie die jeweilige Organisation, in der Pflegepersonal beschäftigt ist, mit diesem umgeht. Ein Leitprinzip können die aus dem Qualitätsmanagement bekannten Kriterien zur MitarbeiterInnenorientierung sein. Diese haben zwar grundsätzlich zum Ziel, die Geschäftsfähigkeit (Effektivität, Effizienz) der Organisation zu verbessern, aber enthalten auch den Aspekt, das Potential der MitarbeiterInnen nicht nur auszunützen (zu verbrauchen), sondern auch zu pflegen – d.h. zu erhalten bzw. sogar zu vermehren.

Eine derartige Mitarbeiterorientierung ist nicht nur aus Organisationsperspektive rational, sondern der Gesetzgeber in Österreich schreibt diese mehrfach zumindest in der Minimalvariante einer „Fürsorgepflicht“ des Dienstgebers fest.

  •  Aufgabenorientierte Ausbildung der Führungskräfte
  •  Erhöhung der Eigenverantwortung in der Organisation

Die Tätigkeit in der Pflege kann auf vielen Ebenen außerordentlich belastend sein – sie kann aber aufgrund der hohen individuellen Bedeutung von Krankenbehandlung und Pflege für die Patienten und ihre Familien auch sehr befriedigend sein. Damit diese Befriedigung aber auch erlebt werden kann, ist es notwendig, dass eine Organisationskultur entwickelt wird, in der die MitarbeiterInnen auch weitgehend selbstbestimmt professionell handeln können – damit sie die Leistung auch als ihre Leistung erleben können. Das bedeutet aber auch mehr Verantwortung und muss abgestützt sein – z.B. durch die Führung, durch gegenseitige Unterstützung in einem gut funktionierenden Team, durch klare Rollenbeschreibungen und mehr.


Teilzeitarbeit in Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Frauen mit Kleinkindern bzw. schulpflichtigen Kindern haben sehr oft aus Grün­den der Versorgung bzw. Aufsicht der Kinder nur die Möglichkeit, eine Teilzeitbe­schäftigung anzunehmen. Über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus haben sie sich um familiäre Verpflichtungen zu kümmern. Sehr oft werden aber diese Teilzeit­kräfte ohne Rücksicht auf die familiäre Situation zu Mehrdienstleistungen heran­gezogen.

 
Kinderbetreuungseinrichtungen mit bedarfsorientierten Öffnungszeiten

Auf Grund der vorgegebenen Arbeitszeit im Gesundheitsbereich werden viele KollegInnen vor unlösbare Probleme gestellt, die ordnungsgemäße Unterbringung ihrer Kinder zu regeln. Wir stellen deshalb den Antrag, verstärkt auf die jeweiligen Träger einzuwirken, die Installierung von Krippen, Kindergärten und Horte zu planen und einzurichten.


Sozialleistungen für Schüler, Studierende

Ausweitung des Geltungsbereiches von Semesterkarten der Verkehrsunternehmen für Schüler und Studierende der Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe:

Das Ausbildungsverhältnis der Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe wird trotz dualer Ausbildung nicht in einem Arbeitsverhältnis absolviert. Dadurch sind die AbsolventInnen dieser Ausbildungen nicht Arbeitslosenversichert.

Die FGV fordert daher eine bundesgesetzliche Regelung um diese Situation zu bereinigen.


4. Registrierung von Personen mit einer Ausbildung in Gesundheitsberufen

  • um eine Österreichweite Planung der Gesundheitsberufe zu ermöglichen
  • um nationale und internationale Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen


Optimierung des extramuralen Pflegebereichs

Verbindlichen Standards sowie Koordination der extramuralen Pflege durch Einrichtung von Gesundheits- und Sozialsprengel

Derzeit arbeiten in der extramuralen Betreuung mehrere Vereine in unterschiedli­chen Bezirken und Bereichen Österreichs. Die Koordination mit den Krankenanstalten, Pflegeheimen und niedergelassenen Ärzten lässt zu wün­schen übrig. Den Betreuenden der Vereine werden zu wenig Zeiten für administra­ti­ve, koordinierende und beratende Tätigkeiten vergütet. Die betroffenen Pflege­personen müssen koordinierende Aufgaben oder Schreibarbeiten daher meist in ihrer, ohnehin karg bemessenen, Freizeit durchführen.

Weiters sind Pflegedienstleitungen oft nur für wenige Stunden in den Vereinen angestellt und die Planung der Pflege und die Pflegedokumentation ist äußerst dürftig.

Es fehlt eindeutig an verbindlichen Standards, welche die Qualität der Pflege wirklich sichern. Gesetzliche Normen für die Hauskrankenpflege fehlen weit­ge­hend.

Einstufung und Kontrolle im Zusammenhang mit der Gewährung von Pflegegeld durch sie Gesundheits- und Krankenpflegeperson als Sachverständiger

Es gibt Situationen, in denen die Hilflosigkeit von Pflegebedürftigen ausgenutzt wird, um an öffentliche Gelder zu gelangen. Der Zweck des Pflegegeldes ist aber nicht die Schaffung von zusätzlichen Einkommen für die Angehörigen oder andere Betreuungspersonen, sondern soll vielmehr für die Pfleglinge sicherstellen, dass sie eine umfassende und fachlich gute Betreuung erhalten können ohne den Familienverbund oder die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen. Es muss daher ein Weg gefunden werden, den Pfleglingen ohne Qualitätseinbuße in der Pflege eine möglichst gute Betreuung gewähren zu können, sodass sie möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können. Die Umsetzung des Antrages erscheint uns ein geeignetes Mittel zu sein, eine wesentliche Verbesserung der bestehenden Situation zu erreichen.

Patientenorientierte Qualitätssicherung durch Einsatz von Qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals und nicht durch eine unausgebildete „24 Stundenbetreuung und –pflege“

Das Krankenanstaltengesetz verpflichtet die Träger von Krankenanstalten, die "Voraussetzungen für interne Maßnahmen der Qualitätssicherung zu schaffen. Diese Maßnahmen haben die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu umfassen", um die Leistung für den Patienten und seine Zufriedenheit zu heben.

Die Strukturqualität wird im wesentlichen auch von den personellen Ressourcen bestimmt.

Die Prozess- und Ergebnisqualität erfordert fachlich kompetente Personen des Krankenhausbereiches, die aufgrund ihrer einschlägigen beruflichen Erfahrungen zu einer Qualitätssicherung und/oder Qualitätsverbesserung beitragen können.

Ende der Schaffung von schlecht ausgebildeten und angelernten Berufe auf Basis der Landesgesetzgebung als Ersatz für bereits bestehende qualifizierte Gesundheitsberufe

Die Entwicklungen der letzten Jahre haben es mit sich gebracht, dass viele neue Berufsbilder im großen Tätigkeitsbereich der Gesundheitsberufe entstanden sind. Zweifellos habe auch die meisten davon ihre Daseinsberechtigung und sind zum Teil sogar sehr sinnvoll. Die erworbenen Berufsbezeichnungen lassen aber oft keinen entsprechenden Schluss auf die Art und Qualität der Ausbildung zu. Das verunsichert Patienten und Klienten in hohem Maße. Manchmal handelt es sich auch um durchaus fragwürdige Ausbildungsformen, die aber durch eine hochtrabende Berufsbezeichnung fundiertes Wissen vorgaukeln. Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen, Krankheit ist ein überaus sensibles Thema, beides ist eindeutig im öffentlichen Interesse gelegen. Zur Sicherheit für die Patienten, aber auch zur Absicherung für die in diesen Berufen tätigen Menschen ist es notwendig, bessere gesetzliche Regulative für diese Berufe zu finden. Die Patienten und Klienten aller im Gesundheits- und Vorsorgewesen beschäftigten Personen müssen sicher gehen können eine hochqualifizierte Beratung und Betreuung zu erhalten, wie sie in den bundesgesetzlich erfassten Berufsgruppen garantiert werden können.

Schutz unserer Patienten, Klienten und Kolleginnen und Kollegen im extramuralen Pflege- und Betreuungsbereich vor den „guten Ideen“ der Gesundheitsökonomen.